Ferienzeit ist Reisezeit. Doch wer soll das alles bezahlen?
Brandenburger Familien mit geringem Einkommen können beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg einen Antrag auf Zuschüsse für Familienferien stellen. Die Unterlagen dazu finden Sie im Internet unter www.lasv.brandenburg.de Gern können Sie sich auch im Vorfeld von den Mitarbeiter*innen des Landesamtes dazu beraten lassen. Sie beantworten Fragen, informieren zu Veränderungen und schicken Ihnen ggf. Antragsunterlagen zu.
In diesem Jahr stellt das Land Brandenburg den Familien insgesamt 380.000 € für Familienzuschüsse zur Verfügung.
Die Förderung können sowohl Eltern als auch Großeltern beantragen, die mit Ihren Enkelkindern verreisen möchten. Mindestens 4 , maximal 13 Übernachtungen darf eine Reise dauern. Pro Übernachtung gewährt Ihnen das Amt 8 € für jedes mitreisende Familienmitglied. Allerdings müssen folgende Voraussetzungen von der Familie erfüllt sein:
- Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Brandenburg
- geringes Einkommen (Orientierung erfolgt an der Höhe der Regelleistung bei Arbeitslosengeld II / Sozialhilfe – max. 150 %)
- Urlaub muss in einer offziell gemeldeten Ferienunterkunft erfolgen
Weitere Fragen zur Beantragungen finden Sie ebenso auf der Internetseite des LASV.
Familien, die bereits Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Leistungen der Bildung und Teilhabe, Sozialgeld, Kinderzuschlag oder Wohnhilfe beziehen, erhalten die Ferienzuschüsse ohne weitere Einkommensprüfung.
Für die aktuellen Sommerferien kommt eine Bezuschussung nicht mehr in Frage. Vor Reiseantritt muss der Antrag 8 Wochen vorher eingereicht sein, in jedem Fall jedoch vor Beginn der Reise in vollständiger Form.
Wie wäre es denn mit einer Familienreise in den Herbstferien?